Korporative Mitglieder des Verbandes können nur kirchliche juristische Personen aus dem Verbandsbereich sein.
Das sind:
- geborene korporative Mitglieder. Solche sind alle im Verbandsbereich bestehenden Kirchenstiftungen, die eine eigene Kirchenverwaltung haben und alle Pfarrgemeinderäte, sofern sie einen Caritasbeauftragten benennen.
- sonstige korporative Mitglieder. Solche können rechtsfähige kirchlich-karitative Träger von Einrichtungen oder Diensten aus dem Verbandsbereich sein, wenn sie nach ihren anerkannten Satzungen (Statuten) karitative Aufgaben erfüllen und fördern sowie kirchlich-karitative Vereine bzw. Förderkreise, die sich als Caritasverein vor Ort verstehen und alle karitativen sozialen Dienste einer Gemeinde zusammenfassen wie z.B. der Bruderdienst St. Jakobus, Miltenberg.