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(Alltagshilfen)

 

Sie brauchen Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu Hause?

Wir helfen Ihnen.

 

Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten:

Diese Leistungen sind nur für den Pflegebedürftigen gedacht, nicht jedoch für im Haushalt (mit-)lebende Partner oder Angehörige.

  • Die Reinigung der vom Pflegebedürftigen überlicherweise genutzten Wohnräume (Unterhaltsreinigung), keine Grundreinigung, keine Hausordnung oder Keller-/ Dachbodenreinigung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen der Wäsche
  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln
  • Zubereiten einer Mahlzeit

 

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Verhinderungspflege, wenn sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden.
  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
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