(Alltagshilfen)
Sie brauchen Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu Hause?
Wir helfen Ihnen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten:
Diese Leistungen sind nur für den Pflegebedürftigen gedacht, nicht jedoch für im Haushalt (mit-)lebende Partner oder Angehörige.
- Die Reinigung der vom Pflegebedürftigen überlicherweise genutzten Wohnräume (Unterhaltsreinigung), keine Grundreinigung, keine Hausordnung oder Keller-/ Dachbodenreinigung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen der Wäsche
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln
- Zubereiten einer Mahlzeit
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
- Verhinderungspflege, wenn sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden.
- Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI