Erziehungsberatung

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Das Team der Erziehungsberatungsstelle besteht aus zwei Teilzeitkräften in der Verwaltung und Beraterinnen aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften und Psychologie, die alle zusätzliche beraterische Ausbildungen absolviert haben.
Erziehungsberatung, ein gesetzlich verankertes Angebot der Jugendhilfe, unterstützt Eltern bei schwierigen Erziehungsaufgaben, um ein harmonisches Familienleben zu ermöglichen. Dies geschieht durch Information, Diagnostik, Beratung, Therapie, Vorbeugung und Aufklärung, wobei der Fokus auf der gesamten Familie und ihrem sozialen Umfeld liegt.
Wir bieten an:
  • Diagnose
  • Beratung
  • Therapie
  • Stellungnahmen / Gutachten
  • Krisenintervention
  • Prävention (Vorbeugung)
  • Vorträge zu Fachthemen, u.a. in Kindergärten und Schulen


Die Erziehungsberatung ist geeignet:

  • Belastendes Zusammenleben durch Konflikte und Enttäuschungen
  • Unsicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Seelische Notlage bei Kindern oder Jugendlichen
  • Sorgen der Eltern um Kindergarten, Schule und Arbeitsplatz
  • Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung
  • Psychosomatische Störungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Veränderungen durch Trennung, Scheidung oder neue Partnerschaft
  • Bedarf an Informationen zu Erziehungs- und Familienfragen
Grundsätze

Die Beratungsstelle ist für alle unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität und Weltanschauung zugänglich. Die Beratung basiert auf Freiwilligkeit und ist kostenfrei. Alle Mitarbeiter:innen
unterliegen der Schweigepflicht. Die Arbeit erfolgt im Auftrag des Jugendamtes und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration finanziell unterstützt.

Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang ist ein Angebot der Erziehungsberatungsstelle der Caritas, um Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen auch in schwierigen Situationen zu ermöglichen. In speziellen Fällen können auch Jugendliche betroffen sein. Er kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn:

  • erstmalig der Kontakt mit einem Elternteil stattfinden soll, mit dem das Kind nicht zusammenlebt (Kontaktanbahnung)
  • ein Kontakt nach einer längeren Pause oder nach einer kritischen Situation wieder stattfinden soll (Wiederaufnahme von Kontakten)
  • der Kontakt trotz schwieriger Beziehungen zwischen den Elternteilen oder zwischen Kind und einem Elternteil aufrechterhalten werden soll (Förderung der Beziehung)
  • die Anwesenheit einer neutralen dritten Person notwendig ist, um eine Gefährdung des Kindes auszuschließen (beschützter Umgang)


Das Angebot ist grundsätzlich davon abhängig, dass das Kind oder ein Elternteil im Landkreis Miltenberg leben oder die jugendhilfemäßige Zuständigkeit im Landkreis gegeben ist. Ein begleiteter Umgang kann stattfinden:

  • auf Grund einer familiengerichtlichen Vereinbarung
  • im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens durch das Jugendamt
  • auf Wunsch der Eltern
Ziele und Grundsätze

Der begleitete Umgang ist ein zeitlich begrenztes Angebot nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfe. Unter der Prämisse der Hilfe zur Selbsthilfe sollen mit den Eltern die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Umgangskontakte eigenständig organisiert und zum Wohle des Kindes durchgeführt werden können.

Folgende Zwischenziele werden als wichtig erachtet:

  • es wird eine tragfähige Beziehung zwischen Elternteil und Kind aufgebaut
  • das Kind wird aus dem Spannungsfeld zwischen den Eltern herausgehalten
  • das Kind erlebt, dass es beide Elternteile lieben darf und nicht in Loyalitätskonflikte hineingezogen wird
  • es wird eine einvernehmliche Grundlage für die Zeit nach dem begleiteten Umgang geschaffen

Für uns steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Weiter beraten wir allparteilich. Das bedeutet, dass wir die Anliegen aller Beteiligten im Rahmen des begleiteten Umgangs berücksichtigen und diese im Betreuungsverlauf angemessen in Betracht ziehen.

Die Beratungsstelle fungiert nicht als Schiedsrichter zwischen den Elternteilen. Sie ist auch kein Instrument, um Umgänge mit Gewalt durchzusetzen. Voraussetzung für die Begleitung der Umgänge durch die Beratungsstelle ist somit, dass beide Elternteile bereit sind, an dem begleiteten Umgang mitzuarbeiten und diesbezügliche familiengerichtliche Verfahren für die Zeit des begleiteten Umgangs ruhen.

Die Berater:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

  • beide Elternteile bekunden formal und inhaltlich ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, indem jede Person sich eigenständig bei der Beratungsstelle anmeldet
  • bei Anmeldungen mit familiengerichtlicher Beteiligung wird der Gerichtsbeschluss oder die gerichtliche Vereinbarung in Kopie benötigt
  • es findet zuerst ein Gespräch mit dem Elternteil statt, bei dem das Kind lebt
  • es folgt ein Gespräch mit dem anderen Elternteil
  • es findet ein Termin statt, um das Kind kennenzulernen
  • nach Möglichkeit soll vor dem ersten begleiteten Umgang ein Elterngespräch stattfinden, in dem einvernehmlich die Rahmenbedingungen geklärt werden
  • es wird eine Umgangsvereinbarung mit beiden Elternteilen abgeschlossen
  • die begleiteten Umgänge sind ein Angebot für eine Übergangszeit; die Maßnahme ist grundsätzlich auf 10 Umgänge begrenzt
  • die begleiteten Umgänge finden in kindgerechter Umgebung in der Beratungsstelle oder an anderen Orten statt
  • weitere Personen können in Abstimmung mit der Beratungsstelle hinzugezogen werden
  • die Inanspruchnahme von ergänzender Elternberatung ist möglich und erwünscht
  • begleitete Umgänge können im Rahmen der personellen Ressourcen von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten angeboten werden

Kontakt

Stellenleitung

Stéphanie Vieli
Tel: 09371 / 97 89 20
Fax: 09371 / 97 89 97
E-Mail: s-vieli@caritas-mil.de 

E-Mail-Anmeldung

Sekretariat
erziehungsberatung@caritas-mil.de

Außenstelle Wörth

Waisenhausstraße 25

63939 Wörth am Main
Anmeldung über die Hauptstelle

Unser Foto zeigt das Team der Beratungsstelle

(hinten, v. l. n. r.): Eva-Maria Andres, Christel Kaufmann, Frank Kesting, Maria Hohm, Anne Elmer (Team-Assistentin)

(vorne, v. l. n. r.): Monika Eckert (Team-Assistentin), Judith Appel, Stephanie Vieli (Stellenleitung)