Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes Miltenberg informiert: Das P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt ist, und somit einen Grundschutz für das Guthaben auf dem Konto bietet.
Um ein Konto als P-Konto führen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Konto ein Einzelkonto sein muss, der Kontoinhaber eine natürliche Person ist und dass das Konto ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland ist.
Um ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, muss der Kontoinhaber bei seiner Bank einen Antrag stellen. Die Bank ist dann verpflichtet, das Konto innerhalb von vier Arbeitstagen in ein P-Konto umzuwandeln.
Nach Umwandlung in ein P-Konto ist das Konto vor den Pfändungen geschützt. Es gibt jedoch Grenzen für den Pfändungsschutz. Zum Beispiel kann nur ein bestimmter Betrag pro Monat geschützt werden, der sogenannte Pfändungsfreibetrag. Dieser Betrag liegt derzeit bei 1.410 Euro für eine alleinstehende Person und kann je nach Familiensituation höher ausfallen.
WICHTIG: ein P-Konto bietet nur einen gewissen Schutz bietet. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung zu wenden, um eine umfassende Lösung für die finanziellen Probleme zu finden.
Nähere Informationen finden Sie hier: www.caritas.de