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Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren.

Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

 

Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistungen


{slider title="Körperbezogene Pflegemaßnahmen" open="false" class="icon"}

Übersicht über Leistungen

Zu den Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören:

  • die Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Zahnpflege sowie An- und Auskleiden) die Ernährung (u.a.
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken, ggf. Sondenernährung) die Mobilität (u.a.
  • Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Sitzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen) die Hilfen bei der
  • Ausscheidung (u.a. Hilfe bei der Benutzung einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harn-und/oder Stuhlinkontinenz (Umgang mit Inkontinenzmaterialien))

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades
  • Verhinderungspflege, wenn sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden
  • Private Kostenübernahme


{slider title="Verhinderungspflege" class="icon"}

Pflegepersonen wie z.B. Ihre Angehörigen sind tragende Säulen der ambulanten Versorgung. Aber auch sie brauchen manchmal Urlaub oder einfach nur Erholungszeiten. Nur wer die Chance hat, etwas für sich selbst zu tun, kann dauerhaft, oder zumindest länger, die Pflege zu Hause organisieren und durchführen. Die Pflegeversicherung bietet zur Entlastung der Pflegeperson, aber auch zur Urlaubs- oder Krankheitsvertretung diese Leistung an. Voraussetzung ist, dass Sie bereits mind. 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt werden.

Übersicht der Leistungen zeitweise Übernahme der körperbezogenen Pflegemaßnahmen zeitweise Übernahme der hauswirtschaftlichen Leistungen zweitweise Übernahme der pflegersichen Betreuungsmaßnahme z.B. Begleitung bei Spaziergänge, Beaufsichtigung usw. Finanzierung Pro Kalenderjahr stehen hierfür 1.612,- € zur Verfügung. Dieser Betrag kann sogar noch, aus bislang nicht in Anspruch genommene Geldbeträge der Kurzzeitpflege, um 806,- € aufgestockt werden, so daß jährlich bis zu 2.418,- € zur Verfügung stehen. Zusätzlich steht Ihnen die Pflegesach- oder die Pflegegeldleistung des vorhandenen Pflegegrades weiterhin zur Verfügung.

{slider title="Behandlungspflege" class="icon"}

Voraussetzung

Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrollen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Absaugen der Atemwege
  • Katheterversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
  • und anderes mehr

Finanzierung
Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.


{slider title="Pflegerische Betreuungsmaßnahmen" class="icon"}

Übersicht über Leistungen

Die Leistungen der pflegersichen Betreuungsmaßnahmen umfassen Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation oder der Auftrechterhaltung sozialer Kontakte dienen sowie Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags (Unterstützungsleistungen).

Hierzu gehören:

  • Begleitung im Alltag z.B. Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof, Behördengänge
  • Beaufsichtigung (Anwesenheit um Sicherheit zu vermitteln, zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen)
  • Hilfen bei der Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung wie z.B. Hobbys und Spiele, der Kontaktpflege zu Personen, der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und kognitiv fördernder Maßnahmen

Finanzierungsmöglichkeiten Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades. Verhinderungspflege, wenn sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden. Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI Private Kostenübernahme

{slider title="Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP" class="icon"}

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz haben sich nicht nur die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser geändert. Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit auch dazu genutzt, um eine seit vielen Jahren bestehende Versorgungslücke zu überbrücken.

Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP oder aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung vorübergehend Hilfe bei der Grundpflege oder im Haushalt brauchen, haben einen gesetzlichen Leistungsanspruch für die Übergangspflege als Leistung der Krankenkasse.

Für Ansprüche aus der Pflegeversicherung ist meistens der Zeitraum zu kurz (Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate), für welchen der Hilfebedarf besteht.

Folgende Leistungen stehen Ihnen zu:

  • Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 1a SGB V), eine Behandlungspflege muss nicht gleichzeitig verordnet werden;
  • Haushaltshilfe für 28 Kalendertage (§ 38 Abs. 1 SGB V), ein Kind muss nicht im Haushalt leben;
  • Falls die oben genannten Leistungen nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit zur Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 € pro Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten und ggf.Ausbildungsumlage sind vom Kunden zu tragen (§ 39c SGB V), ein Pflegegrad ist nicht notwendig.

{slider title="Betreuungsgruppe für Demenzkranke" class="icon"}

Hier finden Sie Informationen

{slider title="Hilfen bei der Haushaltsführung" class="icon"}

Übersicht über Leistungen

Die Leistungen der Hilfen bei der Haushaltsführung sind nur für den Pflegebedürftigen gedacht, nicht jedoch für im Haushalt (mit-)lebende Partner oder Angehörige.

Hierzu gehören:

  • Die Reinigung der vom Pflegebedürftigen überlicherweise genutzten Wohnräume (Unterhaltsreinigung), keine Grundreinigung, keine Hausordnung oder Keller-/ Dachbodenreinigung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln Zubereiten einer Mahlzeit

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Verhinderungspflege, wenn sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden.
  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

{slider title="Vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger" class="icon"}

Vorgeschriebener Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4-5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig abrufbar.

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

Hier finden Sie Informationen

{slider title="Hausnotruf" class="icon"}

Hier finden Sie Informationen

{slider title="Hauskrankenpflegekurs" class="icon"}

Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein.

Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.

Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Rufen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gerne.

{slider title="Entlastung pflegender Angehöriger" class="icon"}

Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.

Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!

Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie uns an.

Kostenlose Beratung
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:

1. Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein. Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.

Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

2. Beratung zuhause
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.

3. Beratung in der Station
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Sozialstation Amorbach

Sozialstation Amorbach

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Löhrstraße 38
63916 Amorbach
Tel.: 09373 / 25 05

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Sozialstation Bürgstadt/Miltenberg

Sozialstation Bürgstadt/Miltenberg

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Hauptstraße 41
63927 Bürgstadt
Tel.: 09371 / 6 94 24

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Sozialstation Dorfprozelten

Sozialstation Dorfprozelten

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Hauptstr. 128
97904 Dorfprozelten
Tel.: 09392-6476

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Sozialstation Elsenfeld

Sozialstation Elsenfeld

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Hofstetter Str. 1-3
63820 Elsenfeld
Tel.: 06022 - 26 5 680

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Sozialstation Kleinheubach

Sozialstation Kleinheubach

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Jahnstraße 17a
63924 Kleinheubach
Tel.: 09371-5605

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Sozialstation Kleinwallstadt

Sozialstation Kleinwallstadt

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Wallstr. 17
63839 Kleinwallstadt
Tel.: 06022-5060250

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Sozialstation Sulzbach

Sozialstation Sulzbach

Caritas Sozialstation
St. Franziskus
Bahnhofstr. 14
63834 Sulzbach
Tel.: 06028-9778375

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