Wir sind mit unseren sieben Standorten im Landkreis Miltenberg für Sie da.
Unsere Sozialstationen im Überblick:
Kontakt
Pflegedienstleitung
Karola Hennig
Tel: 0 93 71 / 97 89 50
Fax: 0 93 71 / 97 89 59
E-Mail: k-hennig@caritas-mil.de
Sozialstation Verwaltung
Anke Weiss
Tel: 0 93 71 / 97 89 50
Fax: 0 93 71 / 97 89 59
E-Mail: a-weiss@caritas-mil.de
Christa Weimer-Frankenberger
Tel: 0 93 71 / 97 89 50
Fax: 0 93 71 / 97 89 59
E-Mail: c-weimer-frankenberger@caritas-mil.de
Sozialstationen
Sozialstation Amorbach
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Löhrstraße 38
63916 Amorbach
Tel: 0 93 73 / 25 05
Sozialstation Bürgstadt / Miltenberg
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Hauptstraße 41
63927 Bürgstadt
Tel: 0 93 71 / 6 94 24
Sozialstation Dorfprozelten
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Hauptstraße 128
97904 Dorfprozelten
Tel: 0 93 92 / 64 76
Sozialstation Elsenfeld
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Hofstetter Straße 1-3
63820 Elsenfeld
Tel: 0 60 22 / 26 56 80
Sozialstation Kleinheubach
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Jahnstraße 17a
63924 Kleinheubach
Tel: 0 93 71 / 56 05
Sozialstation Kleinwallstadt
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Wallstraße 17
63839 Kleinwallstadt
Tel: 0 93 71 / 56 05
Sozialstation Sulzbach
Caritas Sozialstation St. Franziskus
Bahnhofstraße 14
63824 Sulzbach
Tel: 0 60 28 / 9 77 83 75
Weitere Angebote im Landkreis:
Caritas-Sozialstation St. Johannes e.V. in Erlenbach am Main
Unsere Angebote
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistungen
Übersicht der Leistungen
- Körperpflege (u.a. Waschen, Zahnpflege, An- und Auskleiden)
- Ernährung (Zubereitung der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken, evtl. Sonderernährung)
- Positionswechsel im Bett (Umsetzen, Fortbewegung in der Wohnung)
- Hilfe bei der Ausscheidung (Benutzen der Toilette, Bewältigung der Folgen einer Harn- / Stuhlinkontinenz)
Finanzierung
- Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse (entsprechend des Pflegegrades)
- Verhinderungspflege, wenn Sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden
- private Kostenübernahme
Damit sie die Pflege zu Hause langfristig leisten können, bietet die Pflegeversicherung Unterstützung an.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt werden.
- Übernahme der körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Übernahme der hauswirtschaftlichen Leistungen
- Übernahme der pflegerischen Betreuungsmaßnahme (Begleitung bei Spaziergängen, Beaufsichtigung usw.)
Finanzierung
- Pro Kalenderjahr: 1.612 € für Entlastung/Vertretung
- Aufstockung um 806 € aus nicht genutzten Kurzzeitpflege-Geldern möglich
- Gesamtbetrag: bis zu 2.418 € jährlich
- Zusätzlich: Pflegesach- oder Pflegegeldleistung des Pflegegrades verfügbar
Übersicht der Leistungen:
- Begleitung im Alltag (Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof, Behördengänge)
- Beaufsichtigung (Anwesenheit um Sicherheit zu vermitteln, zur Verhinderung / Reduzierung von Gefährdungen)
Hilfe bei Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung (Hobbys, Kontaktpflege, Tagesstruktur usw.)
Finanzierung
- Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse (entsprechend des Pflegegrades)
- Verhinderungspflege, wenn Sie bereits mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurden
- Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
- private Kostenübernahme
Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP vorübergehend Hilfe brauchen,
haben Anspruch auf Übergangspflege durch die Krankenkasse.
Die Pflegeversicherung greift meist erst nach längerem Hilfebedarf (über 6 Monate).
Leistungen:
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ohne notwendige Behandlungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V)
- Haushaltshilfe für 28 Tage (§ 38 Abs. 1 SGB V)
- Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen jährlich (§ 39c SGB V),
Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen, kein Pflegegrad notwendig
Pflegegeldempfänger müssen eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu Hause durchführen lassen.
Pflegegrad 1: freiwillig
Pflegegrad 2 / 3: halbjährlich
Pflegegrad 4: vierteljährlich
Unsere geschulten Pflegekräfte übernehmen die Beratung, die Kosten trägt die Pflegekasse.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Erfahrene Pflegekräfte können bei uns nach Bedarf zur Vertretung gebucht werden.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse zusätzlich ohne Beeinträchtigung Ihres Pflegegeldes.
Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns an.
Angebot:
- Kostenlose Beratung
- Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
- Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
- Beratung in der Station
Fragen zur Pflege
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den folgenden sechs Bereichen, den sogenannten Modulen:
- Mobilität: Fortbewegung im Wohnbereich, Treppensteigen etc.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: örtliche und zeitliche Orientierung
- Verhaltensweisen und psychische Probleme: nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten
- Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche
- Alltagsleben und soziale Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs, soziale Interaktionen
Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse des zu pflegenden Menschen. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Hier können Sie sich auch über die Antragstellung selbst und die verschiedenen Leistungen informieren.
WICHTIG: Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt – frühzeitig beantragen!
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie uns gerne anrufen oder auch persönlich vorbeikommen.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, muss der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft worden sein. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, muss ein gewisser Hilfe- und Pflegebedarf vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Was heißt pflegebedürftig?“
Pflegebedürftige werden je nach Schwere der Beeinträchtigungen in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Der Pflegegrad wird durch ein pflegefachliches Begutachtungsinstrument mit sechs Modulen ermittelt, entsprechend den Bereichen in § 14 Absatz 2. Die Gesamtpunkte aus diesen Modulen bestimmen den Pflegegrad.
Pflegegrad 1 (ab 12,5 – 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 (ab 27 – 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 (ab 47,5 – 70 Punkte): schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 (ab 70 – 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 (ab 90 – 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflegeleistungen der Pflegekasse sind gesetzlich festgelegt und steigen mit höherem Pflegegrad. Pflegebedürftige können zwischen Pflegesachleistung, Pflegegeld oder einer Kombinationsleistung wählen.
Pflegesachleistung wird bei professioneller Pflege durch Sozialstationen oder Pflegedienste gewährt. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Beide Leistungen variieren je nach Pflegegrad. Zudem besteht die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Weitere Leistungen umfassen Verhinderungs- oder Ersatzpflege, Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Pflegekurse, Beratung und ein Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige ergänzen das Angebot der Pflegeversicherung.
Zusammen mit den Sozialen Diensten und den Hausärzten bereiten wir die Häuslichkeit für eine Pflegesituation vor. Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege zuhause erleichtern. Auch schwere Pflegen sind so zu leisten und verhindern einen dauerhaften und teuren Umzug in ein Pflegeheim.
Um Sie bei einer anstehenden Verlegung nach Hause im Vorfeld optimal beraten zu können, kommen wir selbstverständlich auch gern zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit Ihnen ins Krankenhaus.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.